Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Angebot und Vertragsschluss
Preise
Liefer- und Leistungszeit
Annahmeverzug
Lieferung
Gefahrenübergang
Gewährleistung
Retouren
Eigentumsvorbehalt
Zahlung
Haftungsbeschränkung
Urheberrechte /
Software-Gewährleistung
Datenschutz
Gerichtsstand
§1 Geltung der
Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Firma comtiss erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
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§ 2 Angebot und
Vertragsschluss
- Die Angebote von Firma comtiss in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Firma comtiss erst
nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
- Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen,
Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu
verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn,
sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind
wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
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§ 3 Preise
- Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei
Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt.
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§ 4 Liefer- und
Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch Firma comtiss steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Firma comtiss
durch Zulieferanten und Hersteller.
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§ 5 Annahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme
der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu
wollen, kann Firma comtiss die Erfüllung des Vertrages verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Firma comtiss ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten
Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu
fordern.
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§ 6 Lieferung
- Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Firma comtiss
und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort
nach Eingang der Warensendung anzumelden.
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§ 7 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich
ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit
der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall
vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Firma comtiss hat keinen
Einfluss auf den Gefahrenübergang.
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§ 8 Gewährleistung
- Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1
Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit
der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf
unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder
Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus.
- Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist
ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen Firma comtiss stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
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§ 9 Retouren
- Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit
ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das
Gerät geliefert wurde, an Firma comtiss zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den
Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch
Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen
können.
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§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
Firma comtiss.
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§ 11 Zahlung
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert
10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung
erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten
erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des
Verzuges ist Firma comtiss auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf
das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
- Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in
Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
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§ 12 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der
Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
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§ 13
Urheberrechte / Software-Gewährleistung
- Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein
zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er
darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist
von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten
ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
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§ 14 Datenschutz
- Firma comtiss ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
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§ 15 Gerichtsstand
- Trogen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
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Trogen, 18.10.2006
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comtiss -
Brändi 8 - 9043 Trogen
Telefon 071 340 03 11 - Telefax 071 340 03 14 - Mail: info@cotmiss.ch |